Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Der Wuppertaler Fotopreis wird gemeinsam von der Volksbank im Bergischen Land eG, der Schmidt, Ley + Wiegandt GmbH + Co. KG sowie Rundschau Verlagsgesellschaft mbH (nachfolgend „Wuppertaler Rundschau“) organisiert (nachfolgend „Veranstalter“). Sie suchen die besten Fotos aus Wuppertal zu einem jeweils neu festgelegten Thema, das über diese Webseite bekannt gegeben wird. 

Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb akzeptiert der Benutzer/die Benutzerin diese Teilnahmebedingungen. 

Teilnahme/Teilnehmerinnen und Teilnehmer: 

  1. Teilnehmen können sowohl Amateurfotografinnen und -fotografen als auch professionelle Fotografinnen und Fotografen ab 18 Jahren. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Veranstalter und deren Angehörige. 
  2. Der Wohnort Wuppertal ist nicht zwingend. 
  3. Ausgeschlossen wird, wer unwahre Personenangaben macht.

Ablauf und Inhalte 

  1. Teilnahmeschluss ist der 25. August 2024. Die Gewinner werden im Anschluss der Jurysitzung benachrichtigt, die geplante Abschlussveranstaltung mit Preisübergabe findet voraussichtlich am 29. Oktober 2024 statt. 
  2. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer darf nur ein Foto im digitalen jpg-Format einreichen. 
  3. Die Nachbearbeitung der Bilder mit einem entsprechenden Programm ist erlaubt, solange der ursprüngliche Charakter des Motives erhalten bleibt. Nicht erlaubt sind Collagen. 
  4. Die Anmeldung zum Fotowettbewerb erfolgt über diese Webseite. Über das Kontaktformular werden die nötigen personenbezogenen Daten (Vorname, Name, E-Mail) abgefragt und das Foto mit der passenden Bildbeschreibung und einer Nachricht hochgeladen. 
  5. Die Teilnahmebedingungen des Fotowettbewerbs sowie die Datenschutzerklärung müssen für eine erfolgreiche Anmeldung akzeptiert werden. 
  6. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Sende-Hinweis auf dem Bildschirm sowie eine automatisch generierte Teilnahmebestätigung per E-Mail.

Wettbewerbsbedingungen 2024 

  1. Gesucht werden Fotos zum Thema „Grüße aus Wuppertal – Mein liebstes Postkartenmotiv“. 
  2. Das Foto muss im Querformat aufgenommen sein und eine Bildgröße von mindestens 10 Mpix (3872 x 2592 px) haben. 
  3. Das eingereichte Foto darf nicht älter als ein Jahr alt sein (Stichtag 1. August 2023). 
  4. Eventuell zusätzlich eingereichte Ausdrucke können nicht zurückgeschickt werden. Sie werden vernichtet. 
  5. Die Abbildung von Personen ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass dabei keine Persönlichkeitsrechte, insbesondere solche im Sinne von § 22 und 23 des Urheberrechts (KunstUrhG), verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Bilder veröffentlicht werden. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer versichert, dass ihm die entsprechenden Einverständniserklärungen auch zur vorgenannten Nutzung vorliegen bzw. er diese notfalls auch schriftlich beibringen kann. Gleiches gilt für Aufnahmen in oder von Gebäuden, die nicht dem Grundsatz der „Panoramafreiheit“ (§ 59 UrhG) entsprechen. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer stellt die Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen. 

Bild- und Nutzungsrechte 

  1. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer bestätigt mit der Einreichung des Fotos, dass die Bildrechte ausschließlich bei ihr/ihm liegen, dass also auch kein Dritter Rechte an dem eingereichten Bild geltend machen kann. 
  2. Die Veranstalter erhalten das nicht ausschließliche Recht, die Siegerfotos vergütungsfrei sowie räumlich und zeitlich unbeschränkt in Zusammenhang mit dem Fotopreis zu nutzen. Das umfasst auch die unternehmenseigenen Kommunikationsmedien (Online- und Printmedien) der Veranstalter wie zum Beispiel die Internetseiten, die Wuppertaler Rundschau oder Kundenmagazine der Volksbank im Bergischen Land und Social-Media-Portale. Ebenfalls eingeschlossen ist die Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb und Ausstellungen mit den prämierten Bildern, wie beispielsweise ein Kalender, Ansichtskarten, Bildband, Plakate, Einladungen oder Werbe-Flyer. 
  3. Für den Fall, dass die Einreicherin/der Einreicher ihr/sein Foto löschen lassen möchte, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung an datenschutz@wuppertaler-rundschau.de

Ermittlung der Gewinner/Siegerehrung

  1. Über die eingereichten Fotos entscheidet eine Jury, die sich aus Experten aus Kunst, Kultur, Werbung, PR und Wirtschaft zusammensetzt. 
  2. Die Jury bewertet die eingereichten Aufnahmen und wählt die besten zwölf Fotos und daraus die ersten drei Platzierungen aus. 
  3. Die Gewinner werden von den Veranstaltern schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. 
  4. Die ersten drei Gewinner erhalten Einkaufs-Gutscheine im Wert von 1.500 Euro, 1.000 Euro und 500 Euro (einzulösen bei FotoVideo Rutten GmbH & Co. KG). Aus den Fotos der zwölf Sieger werden sowohl ein Fotokalender als auch ein Ansichtskarten-Set erstellt. Alle zwölf Erstplatzierten erhalten jeweils zehn Kalender und zehn Karten-Sets sowie ihr eingereichtes Motiv auf Forex ausgedruckt im Format DIN A1. 
  5. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Die Barauszahlung, der Tausch oder die Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Der Gewinner/die Gewinnerin akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind. 
  6. Die Übergabe der Gewinne erfolgt nach Möglichkeit im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung. Die Gewinner haben die An- und Abreise sowie eventuell entstehende weitere Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten selbst zu tragen. 

Abschließende Bemerkungen: 

  1. Die Veranstalter behalten sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern oder die Aktion aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden. 
  2. Einzelne Personen können durch die Veranstalter von der Teilnahme ausgeschlossen werden, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder Manipulation usw. vorliegen. 

Datenschutz 

  1. Durch die Teilnahme am Wuppertaler Fotopreis erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Veranstalter die angegebenen persönlichen Daten für den Zeitraum dieser Aktion zu speichern. Die Kontaktdaten der zwölf Sieger dürfen auch darüber hinaus gespeichert werden. Die Einwilligung zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten, steht der Teilnehmerin/dem Teilnehmer jederzeit frei. Nach der Entscheidung der Jury und der Information der Gewinner ist ein Rücktritt der zwölf Sieger von der laufenden Wettbewerbsrunde nicht mehr möglich. Der Widerruf hat schriftlich gegenüber den Veranstaltern per E-Mail an redaktion@wuppertaler-rundschau.de zu erfolgen. Weitere Details entnehmen die Teilnehmer bitte der Datenschutzerklärung unter datenschutz. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden. 
  2. Die Volksbank im Bergischen Land eG, die Schmidt, Ley + Wiegandt GmbH + Co. KG und die Wuppertaler Rundschau erklären, dass sämtliche personenbezogene Daten einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden. 
  3. Eine Haftung der Volksbank im Bergischen Land eG, der Schmidt, Ley + Wiegandt GmbH + Co. KG oder der Wuppertaler Rundschau – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit die Haftung der Veranstalter gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 
  4. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.